Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) klar definiert. Die genauen Details lassen sich in der Information 205-023 finden.
Unternehmer haben die Verpflichtung, für einen betrieblichen Brandschutz zu sorgen und müssen, neben einer jährlichen Unterweisung, alle Mitarbeiter zum Thema Brandschutz ausbilden.
Der Schaden durch einen Brand hat für jedes Unternehmen immense Folgen. Daher erfordert der Brandschutz eine hohe Aufmerksamkeit, damit die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit der Beschäftigten und des Unternehmens gewährleistet werden kann.
Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers ergeben sich aus den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Ausbildung laut DGUV-I 205-023.
Die Hauptaufgabe besteht darin, dass Brandschutzhelfer sicher im Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind.
Zusammengefasst sind Brandschutzhelfer für folgende Aufgaben zuständig:
Inhalte der Ausbildung
Neben präventiven Maßnahmen des Brandschutzes, werden während der Ausbildung Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie Funktions- und Wirkungsweisen von Feuerlöscheinrichtungen gelehrt.
Neben den theoretischen Ausbildungsinhalten, gehören auch praktische Übungen zur Ausbildung. In der Theorie werden Teilnehmer unter anderem zu folgenden Punkten ausgebildet:
In praktischen Übungen, werden die vermittelten Inhalte der Theorie nähergebracht. Zu den praktischen Übungen gehören:
Wie viele Brandschutzhelfer ?
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?
Neben der jährlichen Brandschutz-Unterweisung aller Mitarbeiter, wird von der DGUV empfohlen, die Ausbildung der Brandschutzhelfer innerhalb von 3-5 Jahren zu wiederholen. Eine frühere Auffrischung wird bei wesentlichen betrieblichen Änderungen benötigt.
Solche Änderungen können bei Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung gegeben sein oder der Versetzung von Brandschutzhelfern in Bereichen, welche ein anderes Vorgehen der Erstbrandbekämpfung erfordern.
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