Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) klar definiert. Die genauen Details lassen sich in der Information 205-023 finden.

Unternehmer haben die Verpflichtung, für einen betrieblichen Brandschutz zu sorgen und müssen, neben einer jährlichen Unterweisung, alle Mitarbeiter zum Thema Brandschutz ausbilden.

Der Schaden durch einen Brand hat für jedes Unternehmen immense Folgen. Daher erfordert der Brandschutz eine hohe Aufmerksamkeit, damit die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit der Beschäftigten und des Unternehmens gewährleistet werden kann.

 

Aufgaben eines Brandschutzhelfers

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers ergeben sich aus den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Ausbildung laut DGUV-I 205-023.

Die Hauptaufgabe besteht darin, dass Brandschutzhelfer sicher im Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind.

Zusammengefasst sind Brandschutzhelfer für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erkennung und Vermeidung von möglichen Brandquellen
  • Sicherung von Fluchtwegen
  • Wirkungsweise und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Brandbekämpfung bei Gewährleistung der eigenen Sicherheit

Inhalte der Ausbildung

Neben präventiven Maßnahmen des Brandschutzes, werden während der Ausbildung Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie Funktions- und Wirkungsweisen von Feuerlöscheinrichtungen gelehrt.

Neben den theoretischen Ausbildungsinhalten, gehören auch praktische Übungen zur Ausbildung. In der Theorie werden Teilnehmer unter anderem zu folgenden Punkten ausgebildet:

  • Vorgänge beim Löschen
  • Grundlagen zum Thema Verbrennung
  • Brandquellen (allgemein und betriebsspezifisch)
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahrenauswertung (Brandausbreitung, Rauch, Explosionsgefahr, mechanische und thermische Gefährdung)
  • Verhalten im Brandfall (Alarm, Evakuierung, Bedienung Feuerlöscheinrichtung)
  • brennende Personen löschen

In praktischen Übungen, werden die vermittelten Inhalte der Theorie nähergebracht. Zu den praktischen Übungen gehören:

  • Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Taktik zum gezielten Löschen von Bränden
  • Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit der Einsatzgeräte
  • Besonderheiten des Betriebs (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

 

Wie viele Brandschutzhelfer ?

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.

 

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Neben der jährlichen Brandschutz-Unterweisung aller Mitarbeiter, wird von der DGUV empfohlen, die Ausbildung der Brandschutzhelfer innerhalb von 3-5 Jahren zu wiederholen. Eine frühere Auffrischung wird bei wesentlichen betrieblichen Änderungen benötigt.

Solche Änderungen können bei Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung gegeben sein oder der Versetzung von Brandschutzhelfern in Bereichen, welche ein anderes Vorgehen der Erstbrandbekämpfung erfordern.

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